Steuertipp 04/2020 Teil 1- Keine Steuerentlastung für Bootsanlegeplätze

Insoweit ein Bootsliegeplatz einer privaten Nutzung unterliegt, ist die auf das Entgelt lastende Umsatzsteuer endgültig, da ein  Vorsteuerabzug außerhalb des Unternehmensbereiches entfällt. Der BFH erwog die Möglichkeit, dass ein Hafen die gleiche Funktion wie ein Campingplatz erfüllt. Damit würde sich der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 7 % reduzieren.Das sogenannte Hafengeld umfasst im vorliegenden Fall […]

Jetzt kostenfrei beraten werden

Füllen Sie kurz das Formular aus. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

(Keine Beratung nach Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)

Vielen Dank für deine Anmeldung!

Wir haben die Nachricht erhalten und melden uns kurzfristig.