Steuertipp 01/2021 – Corona-Hilfen – Die Auszahlungen erfolgen viel zu zögerlich

In der Dezemberhilfe des Bundes sind erhebliche Ungereimtheiten enthalten. Für diese Hilfen sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die bereits im November von der bundesweit geltenden Schließung betroffen waren. Dies bedeutet, dass der stationäre Einzelhandel, der erst aufgrund der Beschlüsse vom 13. Dezember 2020 schließen musste, diese Hilfe nicht beantragen kann. Doch gerade der Einzelhandel, insbesondere Bekleidungsläden, haben im Dezember vor Weihnachten das größte Umsatzvolumen. Oft werden positive Gesamtergebnisse für das gesamte Jahr Januar bis Dezember erst im Dezember erwirtschaftet.

Für die Überbrückungshilfen des Bundes ist bisher auch nicht geklärt, wie groß das Kostenvolumen ist, das als ungedeckte Fixkosten in die Hilfeberechnung einfließen darf. Weiter kam hinzu, dass im Nachhinein neben dem Umsatzeinbruch, der nachgewiesen werden muss, zusätzlich ein Verlust vorhanden sein muss. Allerdings ist, wie man diesen Verlust berechnet, bis heute noch nicht detailliert bekannt. Auch ist es für viele Unternehmen schwierig, den Verlust auf Monatsbasis nachzuweisen. Das führt dazu, dass viele hilfebedürftige Unternehmen gar nicht in der Lage sind, diese Hilfe zu beantragen.

Ebenfalls ungeklärt ist die Anrechnung von Hilfen mit KfW-Krediten im Rahmen der Antragstellung auf De-minimis-Kleinbeihilfen und Fixkostenforderung nach deutschem Recht und divergierend nach EU-Recht. Nicht klar ist ebenfalls, ab welchem Auszahlungszeitpunkt frühere Kreditvergaben und Förderungen hier einzubeziehen sind.

Wir müssen täglich mit neuen Auslegungen und nachträglichen Änderungen der Antragsvoraussetzungen rechnen. Eventuell drohen trotz ursprünglich richtiger Antragstellung im Nachhinein durch diese Änderungen Rückzahlungen. Die Berater sind unendlich gefordert, leiden tun jedoch die betroffenen Antragsteller in dieser chaotischen Unsicherheit.

Die Familienunternehmer und die Jungen Unternehmer setzen sich mit Verbesserungs- und Klarstellungsvorschlägen bei der Politik für ihre Mitglieder und damit für alle Unternehmer und Unternehmerinnen kraftvoll und schnell ein. Verfolgen Sie dies im Internet bei den Verbänden.

 

Joachim Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin

Die Familienunternehmer

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(Keine Beratung nach Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)

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