Steuertipp 05/2023 Teil 1 – Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Wird ein Steuerpflichtiger aus einer erklärten Bürgschaft in Anspruch genommen, und nimmt er zur Finanzierung dieser Inanspruchnahme ein Darlehen bei der Bank auf (sog. Refinanzierungsdarlehen), so sind die dazugehörigen Schuldzinsen nach aktuellem Urteil des Finanzgerichts sowie des BFH steuerlich nicht abzugsfähig. Dies ist bereits bei Erklärung einer Bürgschaft zu berücksichtigen. BFH, Beschluss vom 22.2.2023 – VIII B 4/22

Joachim Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin

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