Steuertipp 09/2023 – Weihnachtsfeier oder Sommerfest – bei Betriebsveranstaltungen gibt es steuerlich einiges zu beachten

Ertragssteuer:
Hier gilt der Freibetrag in Höhe von EUR 110,00 pro teilnehmenden Mitarbeiter inklusive Umsatzsteuer. Der übersteigende Betrag ist lohnzuversteuern. Zuwendungen an Begleitpersonen sind in der Berechnung des Freibetrags des jeweiligen Mitarbeiters einzubeziehen. Es gibt keinen zusätzlichen Freibetrag. Zuwendungen einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten sowie die Übernahme von Übernachtung und Fahrtkosten, ebenso Geschenke.
Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen, für die Versteuerung ist entweder die individuelle oder die Pauschalversteuerung des Restbetrages mit 25 % möglich.

Umsatzsteuer:
Hier gilt die Freigrenze von EUR 110,00 inklusive Umsatzsteuer. Wird diese überschritten sind die Aufwendungen insgesamt nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Sollte die Steuerfalle zum Zuge kommen, greift die Pauschale 1% Regelung des brutto Neukaufpreises.

Joachim Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin

Die Familienunternehmer

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