Steuertipp 12/2021 Teil 1- Sie Planen die vorweggenommene Erbfolge von Immobilien?

Aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform besteht das Risiko, dass die Bodenrichtwerte bereits auf den 01.01.2022 angepasst werden. Die letzte Aktualisierung erfolgte zwar erst vor einem Jahr, jedoch um zeitnahe Werte für die Grundsteuerreform zu erhalten, ist dies gegebenenfalls Konsens.

In allen Fällen ist mit einer erheblichen Steigerung der Bodenrichtwerte zu rechnen. Insoweit sollten gegebenenfalls die für das Jahr 2022 geplanten Immobilienschenkungen vorverlegt werden und in 2021 durchgeführt werden, da in 2022 eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage und damit eine erhöhte Steuerlast droht.

 

Joachim Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin

Die Familienunternehmer

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