Steuertipp 01/2022 Teil 3- Steuerfreiheit der Corona Beihilfe

Arbeitgeber können die in Form von Zuschüssen und Sachbezügen im Gesamtwert von bis zu insgesamt EUR 1.500,00 wegen der Corona-Pandemie ihren Beschäftigten Beihilfe und Unterstützung steuerfrei gewähren.

Der ursprüngliche Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 wurde nun auf den 31. März 2022 verlängert. Der Steuerfreibetrag in Höhe von EUR 1.500,00 kann insgesamt jedoch nach wie vor nur einmal in Anspruch genommen werden.

Sachbezüge: Die Freigrenze von bisher EUR 44,00 wurde auf EUR 50,00 ab dem Veranlagungszeitraum 2022 erhöht.

 

Joachim Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin

Die Familienunternehmer

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