Mindert die Instandhaltungsrückstellung bei Erwerb eines Teileigentums die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer?
Der BFH urteilt nein. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung (auch Rücklage) zu mindern.
Die Instandhaltungsrückstellung zählt zum Verwaltungsvermögen der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft. Sie bleibt bei Eigentümerwechsel Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit geht die anteilige Instandhaltungsrückstellung beim Eigentumserwerb durch Rechtsgeschäft, auch bei entsprechender Einigung von Veräußerer und Erwerber, über den Übergang der Instandhaltungsrückstellung nicht auf den Erwerber über.
Joachim Schramm
Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin
Die Familienunternehmer