Steuertipp 11/2020 – Verbesserte steuerliche Forschungsförderung seit Juli 2020 (FZulG)

Deutschland setzt bei der steuerlichen Forschungsförderung im Rahmen des am 3. Juni 2020 präsentierten und zum 1. Juli 2020 in Kraft getretenen Programms zur Unterstützung der Wirtschaft auf die verstärkte Begünstigung von F&E-Aufwendungen.

Bereits seit 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) in Kraft getreten und wurde nun teilweise verbessert. Die maximale steuerliche Förderung beträgt für Forschungsaufwendungen die nach dem 30. Juni 2020 getätigt wurden nun maximal EUR 1,0 Mio. pro Wirtschaftsjahr, befristet bis zum 30. Juni 2026.

Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Forschung, nicht jedoch die Entwicklung hin zur Marktreife oder die Weiterentwicklung von bestehenden Produkten. Begünstigte Vorhaben können sowohl in Eigenforschung, in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Organisationen als auch in Form von Auftragsforschung durchgeführt werden, selbst wenn der Auftragnehmer in einem anderen EWR-Staat sitzt.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Durchführung. Der Antrag wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die begünstigten Aufwendungen angefallen sind, beim jeweils zuständigen Finanzamt gestellt. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit beizufügen, die bereits vor Ablauf des Wirtschaftsjahres bei der Bescheinigungsstelle beantragt werden kann. Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt durch Anrechnung auf die Ertragsteuerschuld. Falls keine Steuer festgesetzt wird, erfolgt eine Erstattung der Zulage.

Andere Länder wie Frankreich oder Großbritannien haben im Vergleich zu Deutschland eine Vielzahl an steuerlichen Forschungsförderungen. Zudem sehen Kritiker die Förderungshöhe in Deutschland als immer noch viel zu niedrig an.

Bei jeglichen steuerlichen Herausforderungen stehen wir Ihnen mit dem gesamten Team gerne bei Seite. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Joachim Schramm

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Die Familienunternehmer, Berlin

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